Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
IT-Planungsrat | 28.06.2018 | 26. Sitzung | Beschluss 2018/35
Der IT-Planungsrat erneuert seine im Beschluss 2017/16 genannte Prüfbitte und bittet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, die Ergebnisse der Prüfungen zu den Nummern 2 bis 4 des Beschlusses 2017/16 dem IT-Planungsrat bis zum 31. Juli 2018 mitzuteilen.