Neufassung der EVB-IT Dienstleistung
IT-Planungsrat | 01.02.2018 | Umlaufverfahren | Beschluss 2018/01
- Der IT-Planungsrat nimmt die neuen EVB-IT Dienstleistung - bestehend aus dem EVB-IT Dienstleistungsvertrag und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) - zur Kenntnis und bedankt sich bei der Arbeitsgruppe EVB-IT.
Der IT-Planungsrat empfiehlt seinen Mitgliedern die Anwendung der neuen EVB-IT Dienstleistung.
Weitere Informationen sowie alle aktuellen Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) finden Sie auf der Seite www.cio.bund.de .