Föderale IT-Kooperation (FITKO)

IT-Planungsrat | 13.10.2016 | 21. Sitzung | Beschluss 2016/24

  1. Der IT-Planungsrat nimmt das Konzept der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Föderale IT-Kooperation (FITKO) Projektphase 4 - Umsetzungsvorbereitung" für eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes zur Kenntnis.

  2. Der IT-Planungsrat beabsichtigt die Errichtung der gemeinsamen Anstalt gemäß Konzept und auf Basis des von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe entworfenen Errichtungsbeschlusses.

  3. Der Vorsitz des IT-Planungsrats wird gebeten, die Konferenz des Chefs des Bundeskanzleramts mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder (ChefBK/CdSK) über dieses Vorhaben zu informieren und folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:

    "Die Konferenz des Chefs des Bundeskanzleramts mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder nimmt den Bericht des IT-Planungsrats auf der Grundlage des Konzepts 'Föderale IT-Kooperation (FIT-KO) Projektphase 4 - Umsetzungsvorbereitung' zur Kenntnis und unterstützt das Vorhaben des IT-Planungsrats. Sie bittet den IT-Planungsrat, die erforderliche Anpassung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern v. 1.4.2010 (BGBI I S. 662) in die Wege zu leiten und zu begleiten."

  4. Der IT-Planungsrat beauftragt das Land Hessen, nach Beschlussfassung der ChefBK/CdSK einen Aufbaustab gemäß Umsetzungskonzept einzurichten, der seine Arbeit im Januar 2017 aufnimmt. Die für den Aufbaustab benötigten finanziellen Mittel werden vom IT-Planungsrat zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus bittet er seine Mitglieder, die erforderlichen Schritte zur Anpassung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern v. 1.4.2010 (BGBI I S. 662) einzuleiten. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird beauftragt, diesen Prozess zu begleiten.