Feinkonzept zur Flächendeckung 115
IT-Planungsrat | 16.03.2016 | 19. Sitzung | Beschluss 2016/06
- Der IT-Planungsrat nimmt das vorliegende Feinkonzept Flächendeckung 115 zur Kenntnis.
- Der IT-Planungsrat stellt fest, dass die Freischaltung der 115 in den bislang unversorgten Gebieten lediglich für Auskünfte zu den Teilnehmern am 115-Verbund erfolgt („Basisabdeckung“).
- Die Umsetzung der bundesweiten Erreichbarkeit der 115 soll zeitlich begrenzt im Rahmen eines Pilotbetriebs in den Jahren 2018 und 2019 erfolgen.
- Dabei werden die am 115-Verbund beteiligten Länder gebeten, innerhalb ihres Landes mindestens die im Feinkonzept Flächendeckung definierte Basisabdeckung zu realisieren. Die Kosten der Landesmodelle der 115-Länder werden in diesen selbst getragen.
- In den unversorgten Gebieten der nicht am 115-Verbund beteiligten Länder wird die Basisabdeckung angestrebt. Die Finanzierung der Kosten der Basisabdeckung in den nicht am 115-Verbund beteiligten Ländern erfolgt aus der bestehenden jährlichen Finanzierung der 115 im Rahmen der beschlossenen Haushaltmittel bis 2019.
- Der IT-Planungsrat bittet um einen Sachstandsbericht zur Umsetzung in der 23. Sitzung.