Grundsätzlicher Umgang mit den Restmitteln
IT-Planungsrat | 06.06.2013 | 11. Sitzung | Beschluss 2013/22
Der IT-Planungsrat beschließt, künftig bei Vorlage des Mittelverwendungsberichts in der ersten Sitzung eines Jahres festzulegen, welche der ggf. aus dem Vorjahr nicht verausgabten Restmittel auch für zusätzliche Aktivitäten im laufenden Haushaltsjahr eingesetzt werden sollen. Restmittel, die auch danach nicht verplant sind, werden zur Deckung des aktuellen Finanzbudgets herangezogen und vermindern die anstehenden Finanzierungsanteile des Bundes und der Länder.