Kooperationsgruppe Europäische Interoperabilisierung des IT-Planungsrats

IT-Planungsrat | 21.06.2012 | 8. Sitzung | Beschluss 2012/18

  1. Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht der Kooperationsgruppe "Europäische Interoperabilisierung", insbesondere die Feststellung, dass bei den Standardisierungsaktivitäten im E-Government-Bereich in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich Kompatibilität zum Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF) besteht, zur Kenntnis.
  2. Der IT-Planungsrat bittet seine Geschäftsstelle, Maßnahmen einzuleiten, um die im Abschlussbericht vorgeschlagenen Prinzipien und Handlungsempfehlungen auf ihre Umsetzbarkeit hin für die Steuerungsprojekte und die KoSIT zu überprüfen. Sofern für deren Umsetzung geeignete Instrumente und Prozesse zweckmäßig sind, soll sie Vorschläge für deren Implementierung erstellen.
  3. Der IT-Planungsrat bittet die Vorsitzende, die Handlungsempfehlungen den Fachministerkonferenzen zur Kenntnis zu geben.