IT im Bereich Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

IT-Planungsrat | 02.07.2010 | 2. Sitzung | Beschluss 2010/12

  1. Der IT-Planungsrat stellt fest, dass für die Ausführung des SGB II die informationstechnischen Systeme von Bund, Ländern und Kommunen zusammenwirken müssen.
  2. Der IT-Planungsrat (Bund/Länder) empfiehlt, hinsichtlich der Planung, Errichtung und des Betriebs der informationstechnischen Systeme im SGB II eine Projekt- und Arbeitsstruktur unter Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen zu etablieren und bittet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Länder und Kommunen sofort in diese Struktur einzubeziehen. Dabei ist auch eine Bestandsaufnahme der derzeitigen informationstechnischen Systeme bei der Ausführung des SGB II sinnvoll.