Bundes-CIO Dr. Markus Richter: „Wir als IT-Planungsrat haben verstanden, dass die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen eine fortdauernde Aufgabe ist, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam immer wieder neue Lösungen finden müssen. Das ist für die Zukunft unseres Landes nötig und dafür haben wir im IT-Planungsrat neue Wege gefunden.“
Ein Dienstleister für den Föderalstaat: der digitale Marktplatz und FIT-Store
Ein entscheidender neuer Ansatz ist der Aufbau eines elektronischen Marktplatzes durch die Genossenschaft von IT-Dienstleistern aus Bund und Ländern „govdigital eG“. Er soll Dienstleistungen für die Nachnutzung der EfA-Leistungen zur Verfügung stellen. Über govdigital eG sollen auch Kommunen die vom Bund oder einzelnen Ländern entwickelten Online-EfA-Dienste beziehen können. Mit dem vom IT-Planungsrat verabschiedeten Fortschrittsbericht wird der Marktplatz in den Produktivbetrieb überführt. Flankierend werden künftig in dem von der FITKO (Föderale IT-Kooperation) betreuten FIT-Store Online-Dienste zu standardisierten Vertragsbedingungen zur Nachnutzung angeboten. Perspektivisch sollen Marktplatz und FIT-Store der gesamten öffentlichen Verwaltung zur Verfügung stehen.
Dr. Annette Schmidt, Präsidentin der FITKO: „Wenn wir betriebsbereite digitale Verwaltungsleistungen schnell in die Fläche bringen möchten, ist es folgerichtig, dass der digitale Marktplatz mit dem FIT-Store öffnet und dort alle für die Nachnutzung geeignete Leistungen bereitstellt werden. Und dies unabhängig davon, ob sie im Rahmen der OZG-Umsetzung entwickelt wurden oder nicht.“
Technische Architektur der Registermodernisierung nimmt weiter Gestalt an
Wenn Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen ihre Verwaltungsleistungen online beantragen, müssen sie dafür häufig Urkunden oder andere Nachweise einreichen. Zukünftig soll die Verwaltung selbst diese notwendigen Informationen ermitteln. Ein Großteil der Informationen liegt in den Registern der Verwaltung schließlich bereits vor. Der IT-Planungsrat verfolgt mit der Registermodernisierung das Ziel, diesen automatischen Nachweisaustausch zu ermöglichen. Damit sich die Verwaltung Informationen bzw. Nachweise einholen kann, muss zunächst eine interne Infrastruktur geschaffen werden. Nach einem ersten Zielbild von 2021 hat der IT-Planungsrat nun wesentliche Richtungsvorschläge beraten und angenommen. Dazu gehören u.a. die Schaffung der Komponente „Registerdatennavigation“. Die Registerdatennavigation wird dafür sorgen, dass Nachweise auch bei den zuständigen dezentralen Registern abgerufen werden können. Am Beispiel der Geburtsurkunde heißt das: Eine Bürgerin beantragt bei einem Amt eine Leistung, bei der auch ihre Geburtsurkunde benötigt wird. Die Registerdatennavigation wird das zuständige Geburtsregister ermitteln. Der Nachweis kann dann beim Geburtsregister des Geburtsorts der Bürgerin abgerufen werden – und nicht etwa beim Geburtsregister im Nachbarort. Die FITKO soll die Registerdatennavigation umsetzen.
Diese und weitere Beschlüsse der 38. Sitzung des IT-Planungsrats können ca. eine Woche nach der Sitzung hier nachgelesen werden.