Wirksamkeit des IT-Planungsrats stärken
Interne und äußere Einflüsse haben den IT-Planungsrat im Jahr 2022 zu wichtigen Veränderungen bewogen. Die Frühjahrssitzung stand noch unter dem Einfluss des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs in der Ukraine sowie der anhaltenden Corona-Pandemie. Beide Ereignisse haben spürbar verdeutlicht, welche große Bedeutung sichere digitale Verwaltungsstrukturen in Krisenzeiten für Demokratien haben. Der Endspurt bei der OZG-Umsetzung in 2022 hat gezeigt, dass die im IT-Planungsrat vertretenen Länder, der Bund und vor allem die Kommunen noch enger kooperieren und Partikularinteressen überwinden müssen. Dies gelingt nur dann, wenn im IT-Planungsrat auch interne Abläufe modernisiert und die FITKO (Föderale IT-Kooperation) als Arbeitsmuskel des Gremiums gestärkt wird. In seiner ersten Klausurtagung im November 2022 befasste sich der IT-Planungsrat daher mit konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Wirksamkeit seiner Arbeit. In der darauffolgenden 39. Sitzung im Bundeskanzleramt hat der IT-Planungsrat beschlossen, dass er sich künftig schwerpunktmäßig auf fünf Themen fokussieren und die Zusammenarbeit mit den Fachministern stärken wird. Zur Meldung der 39. Sitzung.
Dr. Markus Richter, CIO des Bundes und Vorsitzender des IT-Planungsrats in 2022 bekräftigt: „Ich möchte es mal fußballerisch auszudrücken: Wir haben die Qualifikationsphase im OZG erfolgreich bestanden. Um in die nächste Runde zu kommen, müssen wir weiter eng zusammenarbeiten und immer neue Wege finden, um die Digitalisierung einer komplexen föderalen Verwaltung wie der deutschen erfolgreich umzusetzen. Im Jahr 2022 haben wir zwei wichtige strategische Weichen gestellt: die Priorisierung der OZG-Leistungen und der Aufbau des Online-Marktplatzes durch die govdigital eG. Dies gewährleistet, dass auch Kommunen bereits entwickelte Leistung nachnutzen können. Im IT-Planungsrat setzen wir verstärkt auf das „Einer für alle“-Prinzip.
Patrick Burghardt, CIO Hessens und Vorsitzender des IT-Planungsrats 2023: „2022 war mit der Klausurtagung in der Tat ein ereignisreiches Jahr, in dem die Grundlagen für die weitere erfolgreiche Arbeit von Bund und Ländern im IT-Planungsrat und bei der föderalen Verwaltungsdigitalisierung gelegt wurden. Das gilt für fachliche Themen sowie organisatorische Aspekte. Hessen wird auf diesen Grundlagen aufbauend die Wirksamkeit und Schlagkraft des IT-Planungsrats weiter erhöhen – durch die Stärkung der FITKO, die Fokussierung in Schwerpunktthemen und weitere Maßnahmen. In den Schwerpunktthemen werden wir uns zügig auf gemeinsame Zielbilder und Wege dorthin verständigen.“
Dr. Annette Schmidt, Präsidentin der FITKO (Föderale IT-Kooperation): „Neben wichtigen Beschlüssen für eine Verwaltungsdigitalisierung über 2022 hinaus hat der IT-Planungsrat unter Vorsitz des Bundes damit begonnen, sich umfassend mit seiner eigenen Governance zu befassen. Nur wenn Verantwortlichkeiten und Rollen innerhalb seines Ökosystems klar sind, kann der IT-Planungsrat die Wirksamkeit seiner Arbeit zielgerichtet steigern. Dazu gehört auch, die Rolle der FITKO zu stärken, damit sie ihre Wirkung als operativer Unterbau des IT-Planungsrats vollständig und zielgerichtet entfalten kann. Wir freuen uns, den IT-Planungsrat bei diesem Prozess zu begleiten und die Vorsitzarbeit Hessens in 2023 zu unterstützen.“
Vier zentrale Weichenstellungen
Fachlich wurden vier wichtige Weichen in den künftigen Schwerpunktfeldern des IT-Planungsrats gestellt:
Priorisierung der OZG-Leistungen und zentrales Bürgerpostfach
Im Frühjahr haben sich die Mitglieder auf Wunsch der Länder des IT-Planungsrats auf 35 zu priorisierende OZG-Leistungen verständigt, welche noch in diesem Jahr den anderen Ländern als „Einer für Alle“ Leistung angeboten und von diesen flächendeckend zur Nutzung bereitgestellt werden sollten. Trotz der erzielten Fortschritte konnten viele der priorisierten Leistungen noch nicht oder nur teilweise flächendeckend ausgerollt werden. Bund und Länder werden ihre Arbeiten daran in 2023 fortsetzen.
Zur Weiterentwicklung einer leistungsfähigen OZG-Infrastruktur stellt der Beschluss im Frühjahr zur Umsetzung des zentralen Bürgerpostfachs einen wichtigen Baustein dar hin zu einer verstärkten Bündelung zentraler Komponenten, insbesondere den Nutzerkonten von Bund und Ländern. Herausforderung für die Umsetzung des OZG bleiben zahlreiche Fachverfahren und kommunale Bedürfnisse, derer sich der Vorsitz Hessen im Jahr 2023 mit den neu aufgesetzten Strukturen widmen wird.
Elektronischer Marktplatz für EfA-Leistungen
Die Aufnahme des von der govdigital eG betreuten elektronischen Marktplatzes für EfA-Leistungen in das Produktportfolio des IT-Planungsrats bietet eine anbieteroffene, nachhaltige und ebenenübergreifende Möglichkeit der Nachnutzung von Verwaltungsleistungen und stärkt das EfA-Prinzip auch in den Kommunen. Flankierend werden künftig in dem von der FITKO betreuten FIT-Store Onlinedienste zu standardisierten Vertragsbedingungen zur Nachnutzung angeboten. Perspektivisch sollen Marktplatz und FIT-Store der gesamten öffentlichen Verwaltung zur Verfügung stehen.
Once-Only bei der Registermodernisierung
Die zunehmende Anzahl an digitalen Verwaltungsleistungen soll den Verwaltungskunden einfach und schnell zur Verfügung stehen. Dafür muss die Registerlandschaft der Verwaltung modernisiert und eine Architektur zur Nachweisübermittlung bereitgestellt werden. Der IT-Planungsrat hat hierfür die Umsetzung der von der Bund-Länder-Gesamtsteuerung Registermodernisierung entworfenen Registerarchitektur beschlossen. Die Architektur des nationalen Once-Only-Technical Systems (NOOTS) soll sogleich den Anschluss an das europäische Once-Only-Technical-System ermöglichen und zur Umsetzung der Single-Digital-Gateway-Verordnung beitragen.