Der hessische Staatssekretär und Bevollmächtigte der Hessischen Landesregierung für E-Government und Informationstechnologie Patrick Burghardt resümiert: „Das Jahr 2023 forderte mehr noch als in vorherigen Jahren im IT-Planungsrat die Auseinandersetzung mit einer Vielzahl an grundlegenden Themen mit dauerhafter Wirkung für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Dabei ist es uns gelungen, die wesentlichen laufenden Themen im Blick zu halten und wichtige Weichenstellungen vorzunehmen.“
Erarbeitung der föderalen Digitalstrategie beschlossen
Zum Jahresauftakt stand vor allem die Umsetzung der Governance-Beschlüsse der Klausurtagung 2022 im Mittelpunkt. Die gefassten Beschlüsse zielen auf die Stärkung der Wirksamkeit des IT-Planungsrats ab. Neben Maßnahmen zur Verbesserung in der internen und externen Kommunikation und im Sitzungsmanagement stellen die fünf strategischen Schwerpunktthemen ein neues, zentrales Element in der Governance des IT-Planungsrats dar. Konkrete Zielbilder und Arbeitsstrukturen für jedes Schwerpunktthema stellen ein koordiniertes Vorgehen sicher. In der November-Sitzung wurde die Entwicklung einer gemeinsamen föderalen Digitalstrategie für die Verwaltung beschlossen. Darin betten sich die Zielbilder der strategischen Schwerpunktthemen ein.
Leitung der FITKO neu besetzt
Für die Wirksamkeit des IT-Planungsrats ist die Arbeit der FITKO (Föderale IT-Kooperation) von besonderer Bedeutung. Das erfolgreiche Besetzungsverfahren für das Präsidentenamt war daher ein wichtiger Beitrag zur weiteren Leistungs- und Arbeitsfähigkeit der FITKO und zugleich zu ihrer strategischen Ausrichtung. Der neue FITKO-Präsident Dr. André Göbel bringt umfangreiche Management- und IT-Erfahrungen in den Bereichen Daten, Anwendungen und Infrastrukturen mit, die sowohl der FITKO als auch dem IT-Planungsrat zugutekommen werden.
Dauerhaftes Digitalisierungsbudget eingerichtet
Wegweisend war auch der Beschluss zur Änderung des IT-Staatsvertrags. Damit werden die Finanzierungsmodalitäten der FITKO neu ausgerichtet. Ein dauerhaftes Digitalisierungsbudget soll mehr Flexibilität und finanzielle Planungssicherheit bei mehrjährigen föderalen Projekten gewährleisten. Ein Teil des gemeinsamen Budgets soll für kurzfristig länderübergreifend einsetzbare digitale Lösungen verwendet werden können, so dass die Reaktions- und Steuerungsfähigkeit des IT-Planungsrats erhöht wird. Der Änderungsentwurf soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten; vorher muss er noch von Bund und Ländern ratifiziert werden.
Neues EfA-Finanzierungsmodell beschlossen
Ein weiterer großer Erfolg für die föderale Digitalisierung wurde mit dem Beschluss zu der gemeinsamen Finanzierung von EfA-Leistungen („Einer für Alle“) erzielt. Die Mitglieder des IT-Planungsrats einigten sich auf ein gemeinsames Finanzierungsmodell. Es sieht vor, dass die Hälfte der Kosten aus dem Budget des IT-Planungsrats, paritätisch aufgeteilt zwischen Bund einerseits und den Ländern andererseits, verteilt nach dem Königsteiner Schlüssel, getragen wird. 50 Prozent der Kosten werden von den jeweiligen nachnutzenden Ländern übernommen. Insgesamt werden 2024 rund 30 Millionen Euro zur Finanzierung der EfA-Fokusleistungen bereitstehen. Die solidarische Finanzierung vereinfacht einzelnen Behörden vor allem im kommunalen Bereich die Nutzung von EfA-Leistungen deutlich.
Kommunalpakt verabschiedet
Ein weiteres wichtiges Anliegen des hessischen Vorsitzes war die stärkere Berücksichtigung der kommunalen Belange bei der Verwaltungsdigitalisierung. Aus diesem Antrieb heraus wurde im Sommer der Kommunalpakt zwischen dem IT-Planungsrat und den kommunalen Spitzenverbänden verabschiedet. Mit dem Kommunalpakt soll die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beschleunigt und der Roll-Out von EfA-Fokusleistungen in den Kommunen unterstützt werden. Zu diesem Zweck wurden die unterschiedlichen Hürden und möglichen Treiber des Roll-Outs kommunaler EfA-Verfahren in den Blick genommen. Die Länder haben bereits im November in der Sitzung des IT-Planungsrats über laufende und neu angestoßene Aktivitäten berichtet. Die gemeinsame Finanzierung ist ein wichtiger Beitrag zur Beschleunigung der Umsetzung.
Patrick Burghardt blickt zufrieden auf das hessische Vorsitzjahr und die vergangenen Jahre zurück: „Es war ein sehr intensives Jahr, in dem wir die Grundlagen für die weitere Zusammenarbeit von Bund und Ländern gelegt haben. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen für die stets konstruktive, zielführende und sachorientierte Zusammenarbeit und wünsche weiterhin gutes Gelingen, Durchhaltevermögen und mutige Entscheidungen. Ich selbst werde das Wirken des IT-Planungsrats zukünftig aus der kommunalen Ebene wohlwollend und kritisch begleiten. Ich freue mich auf den Perspektivwechsel – auch wenn ich jetzt schon mit ein bisschen Wehmut zurückblicke.“