Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen für Bürger:innen und Unternehmen online zugänglich zu machen. Es ist jedoch absehbar, dass dies nicht vollständig gelingen wird. Der IT-Planungsrat hält es daher für wichtig, dass Verwaltungsleistungen mit stärker ausgeprägter Relevanz für Bürger:innen sowie Unternehmen im Jahr 2022 priorisiert entwickelt und bereitgestellt werden. Damit soll nicht nur ein sichtbarer Fortschritt in der OZG-Umsetzung, sondern auch eine für Bürger:innen und Unternehmen erfahrbare Verbesserung der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen erzielt werden.
In der heutigen Sondersitzung haben die Mitglieder des IT-Planungsrats beschlossen, insgesamt 35 „Einer-für-Alle“-Leistungen (EfA-Leistungen) zu priorisieren, also Leistungen, die von einem Bundesland entwickelt und betrieben und von anderen Ländern nachgenutzt werden können. Darunter fallen Verwaltungsleistungen, die zwar schon online zur Verfügung stehen, jedoch noch nicht flächendeckend zum Einsatz kommen; dies soll bis Ende des Jahres der Fall sein. Andere Leistungen, sind bisher noch nicht digital verfügbar, sollen aber durch die zuständigen Länder nun priorisiert entwickelt und anderen Ländern bis Mitte des Jahres zur Nachnutzung bereitgestellt werden.
Den Beschluss im Wortlaut finden Sie in Kürze hier.
Zur Pressemitteilung und der Liste mit den priorisierten EfA-Leistungen: