IT-Planungsrat beschließt ersten Teil der föderalen Digitalstrategie: Weichenstellung für eine zukunftsfähige Verwaltung

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Gruppenfoto der IT-Planungsrat-Mitglieder

© FITKO

Gestern trafen sich die Mitglieder des deutschen IT-Planungsrats in Berlin. Die 45. Sitzung des zentralen Steuerungsgremiums für die Digitalisierung der deutschen Verwaltung fand letztmalig unter der Leitung des diesjährigen Vorsitzenden Dr. Markus Richter, Bundes CIO und Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) statt. Turnusgemäß übernimmt nach dem Bund wieder ein Land den Vorsitz des IT-Planungsrats: In 2025 wird dies Mecklenburg-Vorpommern sein. Im Fokus der Beratungen standen unter anderem der Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern über das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS), die Föderale Digitalstrategie für die Verwaltung, die Cybersicherheit mit dem Stand der Kooperationen des BSI mit den Ländern, das Leistungsportfolio der GovDigital e.V. sowie die Deutsche Verwaltungscloud.

Der IT-Planungsrat hat sich nach intensiver Diskussion auf einen Vertragsentwurf zwischen Bund und Ländern über das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) verständigt (Vertrag zur Ausführung von Art. 91c Abs. 1 GG, Abs. 2 GG). Der Entwurf dieses Staatsvertrages wird nun über die Konferenz des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder den Regierungschefs von Bund und Ländern vorgelegt.

Mit dem NOOTS wollen Bund und die Länder ein gemeinsames flächendeckendes IT-System etablieren, das perspektivisch den Datenaustausch zwischen allen öffentlichen Stellen automatisiert und damit auch kostengünstig und bürokratiearm ermöglicht. Zunächst soll das Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz umgesetzt werden. Nachweise und Daten, die der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen, sollen im Interesse der Bürger und Unternehmen nicht erneut erhoben, sondern direkt automatisiert abgerufen werden.

In der gestrigen Sitzung haben die Mitglieder des IT-Planungsrats mit der „Dachstrategie“ die erste von drei Komponenten der Föderalen Digitalstrategie für die Verwaltung verabschiedet. Diese Dachstrategie legt die gesamtstrategische Ausrichtung fest. Sie beinhaltet ein Zukunftsbild der Verwaltung sowie die Leitlinien, wie dieses Zukunftsbild mit neuen Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen erreicht werden soll. „Mit der Föderalen Digitalstrategie für die Verwaltung hat der IT-Planungsrat eine einheitliche Absprungbasis in die Zukunft der Verwaltung geschaffen, um als föderales Gremium wirksamer zu werden. Dieses Zielbild ist mehr als die Summe aller Einzelinteressen, es ist ein echtes WIR-Produkt. Darauf können wir stolz sein. Unsere Partner im Staat, in der Wirtschaft und Gesellschaft können ihre Zusammenarbeit mit uns daran ausrichten. Das schafft Transparenz,“ so Dr. Markus Richter, CIO Bund und Vorsitzender des IT-Planungsrats im Jahr 2024.

Nächstes Jahr werden die beiden weiteren Komponenten der föderalen Digitalstrategie unter dem Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet: Zunächst sollen die mehrjährigen Schwerpunktthemen des IT-Planungsrats unter Einbeziehung von Stakeholdern und Beteiligten aus Staat, Wirtschaft und Gesellschaft eigene Zielbilder für die Umsetzung entwickeln. In einem weiteren Schritt werden konkrete Umsetzungsvorhaben für diese Zielbilder abgeleitet. “ Ziel ist es, die Strategie mit konkreten, messbaren Maßnahmen zu untersetzen und ein Instrument zu entwickeln, mit dem wir die Digitalisierung der Verwaltung wirksam und fokussiert steuern können,“ führt Ina-Maria Ulbrich, CIO Mecklenburg-Vorpommern und kommende Vorsitzende des IT-Planungsrats, aus.

Der IT-Planungsrat zeigt in der Strategie drei große Trends auf, die sich auch in den Beschlüssen der 45. Sitzung widerspiegeln: 1) gemeinsame Architektur-Prinzipien schaffen Orientierung, 2) technologisch setzt der IT-Planungsrat auf die Cloud und KI, 3) zur föderalen Zusammenarbeit wird das „Einer für alle“-Prinzip (EfA) ausgeweitet.

 

IT-Architektur als gemeinsame Basis

Die Leitlinien der Dachstrategie beschreiben die gemeinsamen Handlungsansätze des IT-Planungsrats. Sie umfassen u.a. die Schaffung einer „Deutschland-Architektur“ als Referenzmodell, das IT-Verfahren über die Domäne der öffentlichen Verwaltung hinaus nutzendenorientiert und zukunftsfähig gestaltet. Das Modell fasst gemeinsame Architekturmerkmale und Standards zusammen, um Basisdienste für die wichtigsten Kernfunktionalitäten zu identifizieren und zu beschreiben.

 

Deutsche Verwaltungscloud und „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“

Als wichtigen Baustein gemeinsamer Architekturen setzt der IT-Planungsrat in seiner Dachstrategie auf Cloud-basierte, nutzendenorientierte IT-Verfahren. Ein zentrales Element wird dabei die Deutsche Verwaltungscloud sein, die in der Sitzung als Projekt des IT-Planungsrats bis 2025 finanziell gesichert wurde und eine Vielzahl von marktverfügbaren Cloud-Technologien bündelt.

Ergänzend wurde ein Pilotprojekt zur Öffnung des „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ des Bundes für die Länder und Kommunen beschlossen.

 

Ausbau des „Einer für Alle“-Prinzips zum föderalen Kooperationsmodell

Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat sich nach Auffassung der Mitglieder des IT-Planungsrats der Ansatz „Einer für Alle“ (EfA) als richtig erwiesen, der aber ausgebaut und verbessert werden muss, um wirkungsvolle und co-kreative Strukturen zwischen Bund, Länder und Kommunen zu schaffen.

Dr. André Göbel, Präsident der FITKO (Föderale IT-Kooperation), ergänzt: „In herausfordernden Zeiten hat der IT-Planungsrat wichtige Beschlüsse zur Zukunft der deutschen Verwaltung verabschiedet. Mit der Veröffentlichung und Anwendung der Dachstrategie als ersten Teil des strategischen Gesamtkanons, wird eine wichtige Transparenz und schnelle Anwendung für alle beteiligten föderalen und politischen Stakeholder ermöglicht. Als FITKO begleiten wir diesen Prozess operativ und sorgen für ein effektives Projektmanagement sowie die Koordination aller relevanten Stakeholder. Gleichzeitig schaffen die Beschlüsse zur Wirtschaftsplanung, zur Unterstützung der Registermodernisierung, zum künftigen Produktmanagement und allen voran zur Deutschen Verwaltungscloud verlässliche Rahmenbedingungen für die deutsche Verwaltungsmodernisierung. Dies schafft Stabilität und Planungssicherheit.“

 

Diese und weitere Beschlüsse der 45. Sitzung des IT-Planungsrats können ab morgen hier nachgelesen werden.

 

Über den deutschen IT-Planungsrat

Der deutsche IT-Planungsrat unterstützt als politisches Steuerungsgremium die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik und der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Er fördert nutzungsorientierte elektronische Verwaltungsdienste und wirkt auf einen wirtschaftlichen, effizienten und sicheren IT-Betrieb der Verwaltung hin.

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Über die FITKO

Die FITKO (Föderale IT-Kooperation) bildet den operativen Unterbau des IT-Planungsrats. Sie wurde nach Inkrafttreten der Änderung des IT-Staatsvertrages (Oktober 2019) am 1. Januar 2020 als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft aller Länder und des Bundes errichtet. Mit Sitz in Frankfurt am Main bündelt die FITKO die nötigen Ressourcen und Kompetenzen unter einem Dach, um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung im Auftrag des IT-Planungsrats zielgerichtet zu koordinieren und voranzutreiben.

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