Ab sofort steht dort mit dem von Brandenburg entwickelten Leistungsbündel „Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ das erste Angebot zur Nachnutzung bereit. Um dieses Angebot in einem anderen Land nachnutzen zu können, müssen interessierte Länder über die FITKO einen Nachnutzungsvertrag schließen.
Zur Pressemitteilung der FITKO