Digitalisierung beschleunigen: Hamburg übergibt Vorsitz im IT-Planungsrat an den Bund – wichtige Impulse für eine moderne Verwaltung

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Hamburg übergibt den Vorsitz im IT-Planungsrat, dem zentralen Gremium für die Digitalisierung und Modernisierung der deutschen Verwaltung, am 1. Januar 2022 nach einem Jahr turnusgemäß an den Bund. Der Blick auf das zu Ende gehende Vorsitzjahr zeigt wichtige Fortschritte der Verwaltungsdigitalisierung, die Bürger:innen und Unternehmen unmittelbar spüren werden. Gerade mit Blick auf die nahende Umsetzungsfrist des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wird auch 2022 eine weitere Kraftanstrengung von Bund und Ländern nötig sein.

Für das Vorsitzjahr im IT-Planungsrat hatte sich Hamburg ein ambitioniertes Programm vorgenommen: Neue, innovative Impulse sollten die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland beleben und bestehende Strukturen hinterfragen. Zugleich galt es, die laufenden Großprojekte Registermodernisierung und Umsetzung des OZG sicher durch pandemiebedingt unruhiges Fahrwasser zu steuern.

Staatsrat Jan Pörksen, Chef der Hamburger Senatskanzlei und Vorsitzender des IT-Planungsrates: „Hamburg hat in einer für das ganze Land angespannten Corona-Lage den Vorsitz übernommen. Es ist uns gelungen, Impulse der Gesellschaft aufzunehmen, die Modernisierung der Verwaltung voranzutreiben und Konzepte zur weiteren Beschleunigung der Digitalisierung anzugehen. Diesen Schwung werden wir in das kommende Jahr mitnehmen und uns mit voller Kraft für die Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen einsetzen. Das ist eine große Herausforderung, die wir gemeinsam mit Bund und Ländern meistern wollen.“

Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und Bundes-CIO: „Die Freie und Hansestadt Hamburg hat in ihrem Vorsitzjahr einen herausragenden Job gemacht und viele wichtige Impulse gesetzt; ich freue mich, dass der Bund daran im nächsten Jahr nahtlos anknüpfen kann und gemeinsam mit den Ländern für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Verwaltungsdigitalisierung weiter vorantreiben wird. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung setzt hierfür neue Maßstäbe.“

Dr. Annette Schmidt, Präsidentin der FITKO (Föderale IT-Kooperation): „Die Corona-Pandemie hat das zweite Jahr in Folge gezeigt, wie wichtig eine flächendeckende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist. Dem bestehenden Nachholbedarf hat der IT-Planungsrat 2021 erneut Rechnung getragen. Mit seinen Beschlüssen hat er nicht nur weitere Grundlagen für eine zügige Umsetzung des OZG geschaffen, sondern auch wichtige Weichen gestellt, um die Verwaltungsdigitalisierung auch über das OZG hinaus voranzutreiben. Hamburg hat hierzu in seinem Vorsitzjahr einen großen Beitrag geleistet. Die FITKO wird nun den Bund als neuen Vorsitz 2022 dabei unterstützen, an die erzielten Erfolge des IT-Planungsrats anzuknüpfen und diese erfolgreich fortzuschreiben.“

OZG beschleunigt umsetzen

Bürger:innen und die Wirtschaft werden deutliche Verbesserungen spüren. Bei der Entwicklung der neuen Online-Dienste steht die Perspektive der Nutzer:innen von Verwaltungsleistungen im Mittelpunkt, wie es auch in Hamburg schon seit einigen Jahren praktiziert wird. Übergeordnetes Ziel ist die Beschleunigung der OZG-Umsetzung, um die digitalisierten Verwaltungsleistungen in Bund, Ländern und Kommunen fristgerecht bereitzustellen. Mit dem Konjunkturpaket des Bundes und dem damit verbundenen „Einer für Alle“- Prinzip (EfA, ein Land entwickelt einen Online-Dienst, andere Länder übernehmen diesen) wurde die gesamte Umsetzungsmodalität neu definiert. Diese Form der Entwicklung und Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen ist ein Novum im deutschen  Verwaltungsföderalismus. Hamburg hat sich während des Vorsitzes im ITPlanungsrat dafür eingesetzt, dass die bis Ende 2022 dafür zur Verfügung stehenden Mittel maximal ertragreich genutzt werden. Hierfür wurden 2021 wichtige Voraussetzungen geschaffen, wie etwa ein EfA-Anforderungskatalog oder ein Marktplatz für die zukünftige Nachnutzung der Online-Dienste durch Länder und Kommunen. Die Entwicklung der Dienste läuft auf dieser Basis in allen Ländern nun unter Hochdruck. Die überwiegende Zahl der neuen digitalen Verwaltungsleistungen ist dabei im Laufe des kommenden Jahres zu erwarten, wenn die aktuell laufenden Umsetzungsprojekte live gehen werden.

Zusammenarbeit mit externen Innovatoren und Startups

Neben dem „Kerngeschäft“ wurden auch innovative, neue Themen in Diskussion und Umsetzung gebracht, allen voran die Zusammenarbeit mit externen Innovator:innen und Startups. Dazu hat eine Arbeitsgruppe unter Führung Hamburgs einen umfangreichen Abschlussbericht mit Wegen und Ideen für eine Zusammenarbeit vorgelegt. Flankierend hat der IT-Planungsrat bei seiner letzten Sitzung im Oktober die Prüfung einer Übernahme der französischen Regelung zur Aufhebung der Ausschreibungspflicht bis 100.000 Euro für innovative Produkte und Dienstleistungen für den Bereich Digitalisierung in Deutschland beschlossen. Außerdem hat der IT-Planungsrat Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe für die weitere Arbeit von Bund und Ländern im Zusammenhang mit externen Innovator:innen/Startups verabschiedet. Diese beziehen sich z.B. auf Führungskräfteverhalten, Fördermittel, und „Startup-freundliche“ Ausschreibungsbedingungen. Den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe finden Sie hier.

Registermodernisierung

Die Registermodernisierung ist ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierung der Verwaltung. Durch moderne, vernetzte Register soll der Datenaustausch zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten ermöglicht werden, sodass Daten, die bereits in den Behörden vorliegen, von Bürger:innen nicht erneut vorgelegt werden müssen. Das Koordinierungsprojekt zur Registermodernisierung, in dem Hamburg gemeinsam mit dem Bund und Bayern die Federführung hat, erarbeitet aktuell ein technisches Architekturmodell und einheitliche Standards für eine rechtlich abgesicherte und modernisierte Registerlandschaft.

Frische Impulse für die Sitzungspraxis: Vielzahl von externen Vorträgen

Um die Sitzungen und die Arbeit des IT-Planungsrats zu beleben und um neue Impulse anzureichern, hat der diesjährige Vorsitz verschiedene externe Keynote-Speaker ins Boot geholt und deren Impulse aufgegriffen. So hat Hamburg, angeregt durch einen Vortrag von Prof. Peter Parycek (Leiter des Kompetenzzentrums Öffentliche IT beim Fraunhofer FOKUS-Institut), ein Beschlusspapier entwickelt, in dem Empfehlungen zur Beschleunigung der Digitalisierung und zur Weiterentwicklung der Digitaltauglichkeit von Gesetzen und Verwaltung gemacht werden. Denn der Übergang zu einem vorrangig digitalen Verwaltungshandeln stellt eine erhebliche Herausforderung dar, die nicht ohne eine Weiterentwicklung des Rechts bewältigt werden kann. So soll zum Beispiel die technische und rechtliche Gleichstellung von digitalen und schriftlichen Nachweisen geprüft werden. Außerdem geht es um die praktische Umsetzung bei der Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen wie z. B. dem „Einkommen“. Die Empfehlungen können gerade mit Blick auf die beginnende neue Legislaturperiode im Bund wegweisend sein.