In seiner dritten Klausurtagung und der darauffolgenden 44. Sitzung hat der IT-Planungsrat erneut konkrete Weichen für eine zukunftsfähige Verwaltung durch einen modernen Föderalismus gesetzt. „Dem IT-Planungsrat ist ein wichtiger Schritt gelungen: wir erweitern die föderale Arbeitsteilung, schaffen schlankere Arbeitsstrukturen und -prozesse und nehmen unsere Rolle als Gestalter der einheitlichen IT-Architektur auch mit Wirkung auf übergreifende Fachstandards wahr. Wir fühlen uns in Zeiten von Krisen mehr denn je verpflichtet, unseren Beitrag zur Stärkung des Vertrauens in den Staat zum Wohle von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu leisten“, so Dr. Markus Richter.
Effektiv durch arbeitsteiligen Föderalismus
Eine Arbeitsteilung im Föderalismus ist für den IT-Planungsrat ein wichtiger Hebel, um Synergien zu nutzen, Doppelstrukturen zu vermeiden und Ressourcen zu schonen mit dem Ziel, die Digitalisierung der Verwaltung schneller und effektiver voranzutreiben. Konkret will der IT-Planungsrat seine gestalterische Rolle künftig stärker nutzen und fachlich IT‑Datenstandards zur Unterstützung der Fachministerkonferenzen sowie standardisierte eGovernment und IT-Infrastrukturen in Bund, Ländern und Kommunen vorgeben. Die Arbeitsteilung soll sich auch in den Verwaltungsstrukturen widerspiegeln, um automatisierte Prozesse und eine arbeitsteilige Organisation aller föderalen Ebenen zu ermöglichen.
Der kürzlich im OZG-Änderungsgesetz zum Datenschutz definierte Grundsatz „Einer prüft für alle“ soll darüber hinaus auch für Barrierefreiheit und IT-Sicherheit angewendet werden. „Niemand von uns kann die Komplexität der digitalen Verwaltung allein bewältigen. Deshalb setzen wir im IT-Planungsrat stärker auf eine Leitlinien-basierte Zusammenarbeit und dem Prinzip „Einer für Alle“. Wir haben im Rahmen unserer föderalen Digitalstrategie vereinbart, dass wir mit einer standardisierten IT-Infrastruktur und E-Government-Architektur die Voraussetzungen schaffen, für die bessere Zusammenarbeit und Weiterentwicklung der Strukturen der Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen“, ergänzt Ina-Maria Ulbrich, CIO Mecklenburg-Vorpommern.
Schneller durch gemeinsame Finanzierung
Für die gemeinsam finanzierten Leistungen nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) übernimmt der IT-Planungsrat im Jahr 2024 eine vollständige Finanzierung. Die Länder setzen mit diesem Beschluss ein deutliches Zeichen, den Rollout der vorbereiteten Leistungen und damit die digitale Transformation der Verwaltung zu beschleunigen.
Um innovative Ideen der Mitglieder stärker zu treiben, werden künftig auch Koalition der Willigen mit finanziellen Mitteln durch die FITKO (Föderale IT-Kooperation) unterstützt, wenn sie zur Umsetzung der strategischen Ziele des Gremiums beitragen. Dafür formuliert die FIKTO geeignete Kriterienvorschläge bis zur Herbstsitzung.
Wirksam durch Partizipation bei Schwerpunktthemen
Der IT-Planungsrat sieht sich als Gestalter und Impulsgeber für die digitale Verwaltung der Zukunft. Für die Weiterentwicklung der föderalen Digitalstrategie werden alle Umsetzungsebenen und Stakeholder, vor allem aus den Fachministerkonferenzen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger, Dienstleister und Unternehmen aktiv in die weitere Konsultation eingebunden. Hierdurch soll die Expertise und Perspektive der Nutzenden und Experten explizit einbezogen werden. Die in der ersten Klausur im Herbst 2022 gebildeten fünf Schwerpunktthemen werden Partizipationsformate zu folgenden Themen anbieten: 1. digitale Infrastruktur, 2. digitale Transformation, 3. digitale Anwendungen, 4. Datennutzung sowie 5. Informationssicherheit. „Die FITKO unterstützt die Schwerpunktthemen, um diese mit den Beteiligten und Nutzenden der digitalen Verwaltung in den Austausch zu bringen. Ich freue mich über den Auftrag des IT‑Planungsrats, konkrete Partizipationsformate vorzuschlagen, aus denen die Schwerpunktthemen sich für eine schnelle Realisierung bedienen können“, so Dr. André Göbel, Präsident der FITKO.
Gemeinsam zum Marktplatz der Zukunft
Die FITKO schärft die Weiterentwicklung im Produktmanagement des IT-Planungsrats. In der heutigen Sitzung wurde ein weiterer Konsolidierungsvorschlag samt Ausweitung des Angebots beauftragt: Auf dem Marktplatz der Zukunft will die FITKO künftig vier bestehende Marktplätze des IT-Planungsrats zusammenfassen. Der einheitliche Marktplatz soll einerseits informieren und in einem Schaufenster die bestehenden Angebote von öffentlichen und privaten IT-Dienstleistern strukturiert zeigen, um dadurch die Markterkundung für Öffentliche Verwaltungen zu vereinfachen. Darüber hinaus soll der künftige Marktplatz Lösungen wie OZG-Leistungen oder Basiskomponenten zur Bestellung bereitstellen sowie als Kommunikationskanal zwischen den Anbietern und Nutzern als auch innerhalb der Nutzerschaft als „Community“ dienen. Ebenso ist die schrittweise Zusammenführung mit dem Cloud-Service-Portal vorgesehen. Umgesetzte Standards und Interoperabilitätsanforderungen sollen dort ebenso wiedergegeben werden, wie Kontaktpersonen und Bezugsmöglichkeiten. „Unser Ziel ist es, mit dem Marktplatz der Zukunft eine zentrale Anlaufstelle für IT-Lösungen zu schaffen, die sowohl öffentliche als auch private Angebote umfasst. Durch die Integration von bestehenden Marktplätzen und die Zusammenführung mit dem Cloud Service Portal schaffen wir eine einheitliche Plattform, die den Bedürfnissen der öffentlichen Hand gerecht wird und die Digitalisierung der Verwaltung nachhaltig vorantreibt. Den Vorschlag haben wir zwischen Databund, proVitako, govdigital und der FITKO entwickelt. Wenn alles klappt, kann der Marktplatz der Zukunft bereits 2025 umgesetzt werden,“ erklärt Dr. André Göbel.
Diese und weitere Beschlüsse der 44. Sitzung des IT-Planungsrats können ca. eine Woche nach der Sitzung hier nachgelesen werden.
Über den deutschen IT-Planungsrat
Der deutsche IT-Planungsrat unterstützt als politisches Steuerungsgremium die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik und der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Er fördert nutzungsorientierte elektronische Verwaltungsdienste und wirkt auf einen wirtschaftlichen, effizienten und sicheren IT-Betrieb der Verwaltung hin.
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Über die FITKO
Die FITKO (Föderale IT-Kooperation) bildet den operativen Unterbau des IT-Planungsrats. Sie wurde nach Inkrafttreten der Änderung des IT-Staatsvertrages (Oktober 2019) am 1. Januar 2020 als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft aller Länder und des Bundes errichtet. Mit Sitz in Frankfurt am Main bündelt die FITKO die nötigen Ressourcen und Kompetenzen unter einem Dach, um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung im Auftrag des IT-Planungsrats zielgerichtet zu koordinieren und voranzutreiben.