Die Zusammensetzung des IT-Planungsrats

Bund, Länder und Kommunen an einem Tisch

Der IT-Planungsrat ist ein 17-köpfiges Gremium bestehend aus Vertreter:innen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder. Weitere Personen, z. B. Vertreter:innen der Kommunen, können beratend an den Sitzungen teilnehmen und hinzugezogen werden.

Nach seiner Geschäftsordnung tagt der IT-Planungsrat üblicherweise 3-mal im Jahr. Auf Antrag des Bundes oder von 3 Ländern finden weitere Sitzungen statt. In der Praxis hat sich ein Rhythmus von 3 Sitzungen im Jahr (Frühjahr, Sommer, Herbst) etabliert.

Der Vorsitz des IT-Planungsrats

Fotografie von Ina-Maria Ulbrich

© Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Um den föderalen Strukturen Rechnung zu tragen, wechselt der Vorsitz im IT-Planungsrat jährlich zwischen Bund und Ländern, wobei die Länder in alphabetischer Reihenfolge den Vorsitz übernehmen.

Ina-Maria Ulbrich hat als Staatssekretärin im Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung am 1. Januar 2025 den Vorsitz des IT-Planungsrats übernommen.

 

Mitglieder

Der IT-Planungsrat besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern.

Stimmberechtigte Mitglieder sind:

  • für den Bund: Beauftragte:r der Bundesregierung für Informationstechnik (IT-Beauftragte:r)
  • für die Länder: jeweils 1 für Informationstechnik zuständige:r Vertreter:in (in der Regel Staatssekretär:innen)

Beratende Mitglieder können sein:

  • 3 Vertreter:innen der Gemeinden und Gemeindeverbände, die von den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene entsandt werden
  • Bundesbeauftragte:r für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  • 1 Vertreter:in aus dem Kreis der Landesdatenschutzbeauftragten
  • Präsident:in der FITKO (Föderale IT-Kooperation)
  • weitere Personen, insbesondere Ansprechpartner:innen der Fachministerkonferenzen, soweit sie fachlich durch Entscheidungen des IT-Planungsrats betroffen sind

Stimmberechtigte Mitglieder