Die Zusammensetzung des IT-Planungsrats

Bund, Länder und Kommunen an einem Tisch

Der IT-Planungsrat ist ein 17-köpfiges Gremium bestehend aus Vertreter:innen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder. Weitere Personen, z. B. Vertreter:innen der Kommunen, können beratend an den Sitzungen teilnehmen und hinzugezogen werden.

Nach seiner Geschäftsordnung tagt der IT-Planungsrat üblicherweise 3-mal im Jahr. Auf Antrag des Bundes oder von 3 Ländern finden weitere Sitzungen statt. In der Praxis hat sich ein Rhythmus von 3 Sitzungen im Jahr (Frühjahr, Sommer, Herbst) etabliert.

Der Vorsitz des IT-Planungsrats

Fotografie von Markus Richter

Foto: BMI/Henning Schacht

Um den föderalen Strukturen Rechnung zu tragen, wechselt der Vorsitz im IT-Planungsrat jährlich zwischen Bund und Ländern, wobei die Länder in alphabetischer Reihenfolge den Vorsitz übernehmen.

Dr. Markus Richter hat als Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik am 1. Januar 2024 den Vorsitz des IT-Planungsrats übernommen.

 

Mitglieder

Der IT-Planungsrat besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern.

Stimmberechtigte Mitglieder sind:

  • für den Bund: Beauftragte:r der Bundesregierung für Informationstechnik (IT-Beauftragte:r)
  • für die Länder: jeweils 1 für Informationstechnik zuständige:r Vertreter:in (in der Regel Staatssekretär:innen)

Beratende Mitglieder können sein:

  • 3 Vertreter:innen der Gemeinden und Gemeindeverbände, die von den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene entsandt werden
  • Bundesbeauftragte:r für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  • 1 Vertreter:in aus dem Kreis der Landesdatenschutzbeauftragten
  • Präsident:in der FITKO (Föderale IT-Kooperation)
  • weitere Personen, insbesondere Ansprechpartner:innen der Fachministerkonferenzen, soweit sie fachlich durch Entscheidungen des IT-Planungsrats betroffen sind

Stimmberechtigte Mitglieder